Ich beginne einen Beratungsprozessprozess mit einem ausführlichen Auftragsklärungsgespräch. In diesem Gespräch wird zunächst das Anliegen ermittelt.
Dabei sind für mich folgende Fragen wichtig:
Im Auftragklärungsgespräch werden auch die Arbeitsbedingungen besprochen (Zielsetzungen, Vereinbarungen mit den Klientinnen/Klienten, Supervisanden/Supervisandinnen, Schweigepflicht usw.).
Überprüfung des Arbeitsauftrags im Team
Ist ein Supervisionsauftrag mit der Führungsebene grundsätzlich vereinbart, ist es häufig sinnvoll, den Auftrag mit den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen nochmals abzuklären. Ohne ein grundsätzliches Einverständnis des Teams mit der Supervision und ihren zentralen Zielsetzungen ist der Beginn eines Supervisionsprozesses nach meiner Erfahrung nicht sinnvoll.
Kennenlernen in der Arbeit
Nach der Auftragsklärung beginne ich mit Supervisionsarbeit. Eine Vorstellung – wer bin ich, wie arbeite ich und was habe ich schon gemacht - halte ich nicht für
sinnvoll. Dazu dienen u.a. die Informationen auf diesen Internetseiten.
Ich bin der Überzeugung, dass sich eine spezifische Arbeitsweise und auch die Frage, ob man miteinander arbeiten möchte, am besten in der konkreten Arbeit zeigen. Damit geht auch für beide Seiten am wenigsten Zeit verloren.